Rezeptanfrage
Änderungen aufgrund des E-Rezepts
Ab sofort wird auch unsere Praxis auf die Ausstellung von E-Rezepten umstellen. Damit setzen wir den nächsten Schritt der gesetzlichen Regelung zur Digitalisierung in der Patientenversorgung um.
Die Neuerungen beziehen sich zunächst nur auf Rezepte für Medikamente der gesetzlichen Krankenversicherungen. Privatrezepte werden zunächst weiterhinn ausgedruckt und müssen in der Praxis abgeholt werden.
Rezepte für "nicht Medikamente" ( Hilfsmittel, Btm-Rezepte, Verbandsmaterial, Blutzuckermessstreifen und alle Präparate die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden), müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden.
Sie können, wie gewohnt, ihre Rezept über die Ihnen bekannten Wege in unserer Praxis bestellen.
Um uns die Arbeit zu erleichtern und um Rückfragen zu vermeiden, bitten wir Sie, bei der Rezeptbestellung das gewünschte Medikament mit Name, Wirkstoffstärke und Packungsgröße anzugeben.
Die Ausstellung eines E-Rezeptes ist nur möglich wenn Ihre Versichertenkarte bereits in dem jeweils aktuellen Quartal bei uns eingelesen wurde !
Für den Fall, dass ihre Versichertenkarte noch nicht eingelesen wurde, bitten wir Sie, die Karte, ggf. mit einer schriftlichen Bestellung ihrer Medikamente in der Praxis vorzulegen. Die Erstellung des E-Rezeptes erfolgt dann im Laufe des Tages.
Wenn ihr E-Rezept erstellt wurde, ist eine Abholung in der Praxis nicht mehr notwendig, da kein Ausdruck mehr erfolgt.
Sie können am Folgetag der Bestellung in ihre Apotheke gehen und dort mit ihrer Versichertenkarte, einem SMS Link oder mit einer entsprechenden App das bestellte Medikament abholen.
Bitte teilen Sie uns bei der Rezeptbestellung Ihre aktuelle Mobilfunknummer mit. Mit der Mitteilung der Mobilfunknunner erklären Sie sich damit einverstanden, Ihr Rezept als SMS zu erhalten (sobald diese Funktion verfügbar ist).